Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kruzifix-Urteil

Kruzifixe dürfen in Schulen bleiben. Mit dieser
Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine
überraschende Kehrtwende gemacht. In einem früheren Urteil hatte es
geheißen, Kreuze in Klassenzimmern verletzten das Grundrecht auf
Religionsfreiheit. Der Menschenrechtsgerichtshof unterstreicht mit
seiner neuen Festlegung die Relevanz des christlichen Glaubens in
Europa. Damit hat er einen langwierigen Kulturkampf verhindert, der
sich durch das vorangegangene Urteil abzeichnete. Besonders in der
aggressiven Debatte in Italien ist allerdings häufig vergessen
worden, dass sich der christliche Glauben nicht nur an einem Kreuz in
Bildungseinrichtungen festmacht. Auch christliche Werten wie
Nächstenliebe sind im Laufe der gerichtlichen Auseinandersetzung mit
Füßen getreten worden. Das klagende Ehepaar erhielt Morddrohungen und
sein Haus wurde mit Kreuzen in schwarzer Farbe beschmiert. Wer für
christliche Werte streitet, sollte diese Maßstäbe auch im Streitfall
achten.

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