Westfalen-Blatt: Strafanzeigen wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten und übler Nachrede

Bielefeld (WB). Wegen Verunglimpfung des
Bundespräsidenten und übler Nachrede haben drei Privatpersonen
Strafanzeige gegen den Fraktionschef der Grünen im niedersächsischen
Landtag, Stefan Wenzel (49) erstattet. Das berichtet das Bielefelder
Westfalen-Blatt (Online-Ausgabe) unter Berufung auf die
Staatsanwaltschaft Hannover. Wenzel hatte am 21. Januar in einem
Rundfunkinterview über das Staatsoberhaupt gesagt: »Wulff ist ein
Lügner, und er sollte seinen Hut nehmen, bevor er Recht und Gesetz
und Anstand noch mehr in der Dreck zieht.« Wenzels Vorwurf erfolgte
in der Debatte um die Beteiligungen der früheren niedersächsischen
Landesregierung an dem umstrittenen Promi-Treff Nord-Süd-Dialog.
Wulff (52) war von 2003 bis 2010 Ministerpräsident in Hannover. Nach
Paragraf 90 des Strafgesetzbuches steht auf einer öffentlichen
Verunglimpfung des Bundespräsidenten eine Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zu fünf Jahren, schreibt die Zeitung. Die
Staatsanwaltschaft sieht aber keinen Anlass für Ermittlungen. Der
Lügner-Vorwurf sei im Hinblick auf die öffentliche Debatte um den
Bundespräsidenten als freie Meinungsäußerung zu werten, sagte
Oberstaatsanwältin Irene Silinger der Zeitung. Nach Ansicht von Björn
Thümler, Chef der CDU-Landtagsfraktion, hat Wenzel mit seinem
Lügner-Vorwurf die Schwelle der Strafbarkeit überschritten. Wenzels
Ankündigung, die Aussage nicht wiederholen zu wollen, reiche bei
weitem nicht aus, den Schaden wieder gut zu machen. Stattdessen müsse
sich der grüne Politiker umgehend formell bei Wulff entschuldigen.
Wenzel wiederum erklärte, sich nicht beim Bundespräsidenten wegen
seiner Lügner-Aussage zu entschuldigen. »Ich habe gesagt, was ich
gesagt habe. Das mag jeder bewerten, wie er will«, betonte der
Fraktionschef der Grünen.

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