Referentenentwurf zum Sexualstrafrecht muss
nachgebessert werden
Derzeit werden eine Reform des Sexualstrafrechts und insbesondere
Gesetzeslücken im Vergewaltigungsparagraphen (§ 177 StGB) diskutiert.
Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion
im Deutschen Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der
zuständige Berichterstatter, Alexander Hoffmann:
Elisabeth Winkelmeier-Becker:“Die Arbeitsgruppe Recht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits in der letzten Sitzungswoche
am 1. Juli 2014 beschlossen, dass die beim Vergewaltigungsparagraphen
bestehende Gesetzeslücke dringend geschlossen werden muss. Wenn der
Täter für ihn erkennbar ein Überraschungsmoment oder eine
Einschüchterungssituation ausnutzt, darf das nicht weiterhin straflos
bleiben, Es muss immer strafbar sein, wenn sich der Täter bewusst
über den Willen des Opfers hinwegsetzt. Das muss unabhängig davon
gelten, ob sein Verhalten gleichzeitig den Tatbestand der Gewalt oder
Nötigung erfüllt. Es muss dabei akzeptiert werden, dass nicht alle
Opfer gleich reagieren. So gibt es Opfer, die in solchen Fällen
erstarren, so dass der Täter keine zusätzliche Gewalt mehr anwenden
muss. Es darf dann nicht dem Opfer vorgeworfen werden, dass es sich
falsch verhalten hätte.“
Alexander Hoffmann: „Die derzeit bestehende Regelungslücke muss
geschlossen werden. Es ist anzustreben, dass eine entsprechende
Regelung in den aktuellen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz eingearbeitet wird.
Bundesjustizminister Maas hat insoweit bislang offenbar keinen
Änderungsbedarf gesehen. Artikel 36 der Istanbul-Konvention sieht
vor, dass alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter
Strafe zu stellen sind. Dem wird unser Strafrecht bislang nicht
gerecht.“
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