„Die politische Verantwortungslosigkeit der
Bundesregierung ist schuld an der derzeit herrschenden rechtlichen
Unübersichtlichkeit. Wenn es um die Sicherungsverwahrung ging, waren
der deutschen Politik die Stammtische in den vergangenen Jahren
wichtiger als die Grundrechte und die Menschenrechtskonvention. Mit
ihrem Verhalten missbraucht die Bundesregierung das
Bundesverfassungsgericht als Ausputzer für ihre jahrelange
Arbeitsverweigerung“, erklärt Wolfgang Neskovic, Richter am
Bundesgerichtshof a.D. und Justiziar der Fraktion DIE LINKE, zur
heutigen Verhandlung der Sicherungsverwahrung vor dem
Bundesverfassungsgericht. Neskovic weiter:
„Das deutsche System der Sicherungsverwahrung widerspricht der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Wurzel des Übels sind
Gesetzesänderungen seit 1998, die mit der Menschenrechtskonvention
nicht vereinbar sind. Deswegen wäre es spätestens nach den
wiederholten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte richtig gewesen, die ursprüngliche Gesetzeslage wieder
herzustellen. Daraus folgt, dass die Bundesrepublik Deutschland die
bis 1998 geltende Höchstdauer der Sicherungsverwahrung von zehn
Jahren wieder einführen und für die sogenannten Altfälle die 2004
eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen muss.
Solange die Bundesregierung nicht bereit ist, ihren
europarechtlichen Pflichten aus der Menschenrechtskonvention
nachzukommen, wird sie immer wieder richterliche Zurechtweisungen,
insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte,
hinnehmen müssen.“
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Hendrik Thalheim
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