zum Windbürgergeld

Bislang gilt in Deutschland das Prinzip, dass die Interessen der
Allgemeinheit höher stehen als die des Einzelnen. Ohne den Vorrang des
Gemeinwohls vor den Freiheiten des Individuums ließe sich keine Umgehungsstraße
bauen, keine Bahntrasse und keine Pipeline. Notfalls hat der Staat das Recht,
diese Infrastrukturprojekte auch gegen Widerstände durchzusetzen. Nur wenn dabei
ein konkreter Schaden entsteht – etwa durch Enteignung oder Wertverlust einer
Immobilie – bekommen Anwohner eine Entschädigung. Dass für Anwohner von
Windparks ein anderes Prinzip gelten sollte, mag angesichts massiver Widerstände
und des Rückenwindes für Populisten in den betroffenen Regionen politisch
opportun sein. Logisch oder gar gerecht ist es nicht.

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