Zwei Wege zurück zum Führerschein – ohne MPU

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin erklärt, wie Betroffene ihre Fahrerlaubnis auch ohne MPU zurückerlangen können. Mit seinen Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld berät Dr. Hartmann kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

In einem aktuellen Videobeitrag stellt er zwei legale Möglichkeiten vor:

1 Über das Strafurteil

Wird im Strafverfahren die Fahreignung festgestellt und im Urteil dokumentiert, ist die Fahrerlaubnisbehörde daran gebunden (§3 Abs. 3 und 4 StVG). Eine zusätzliche MPU darf dann nicht mehr angeordnet werden. Diese Möglichkeit ist vielen Betroffenen unbekannt, obwohl das Bundesverwaltungsgericht dies bereits 1988 bestätigt hat.

2 EU-Führerschein im Ausland

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat neu zu erwerben. Wird dabei die Sperrfrist beachtet und das Wohnsitzerfordernis eingehalten, ist der Führerschein ohne Umschreibung auch in Deutschland und der gesamten EU gültig – selbst dann, wenn hierzulande noch eine MPU gefordert würde.

Wichtige Hinweise:

Die Sperrfrist in Deutschland muss abgelaufen sein

Der Wohnsitz im Ausstellungsland ist verpflichtend

Dr. Hartmann betont: „Viele wissen nicht, dass es gleich zwei rechtlich abgesicherte Wege zurück zum Führerschein gibt – und das ganz ohne MPU.“

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