BERLINER MORGENPOST: Kommentar zur Präimplantationsdiagnostik-Abstimmung der CDU
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Manchmal braucht es nicht viele Worte, sondern nur
eine einzige Zahl, um die Brisanz eines Sachverhalts zu
unterstreichen. Die 17 ist so eine Zahl. Gerade einmal eine Mehrheit
von 17 Stimmen bekam der Antrag auf dem CDU-Parteitag, Gentests an
Embryonen zu verbieten. Die lange Diskussion und die hauchdünne
Mehrheit für das Verbot der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik
(PID) zeigen, wie schwierig eine Entscheidung in dieser Frage ist –
und wie persönlich. Auch die Eltern, die vor der Frage stehen, ob sie
sich auf einen Gentest einlassen, machen es sich nicht leicht. Denn
es geht nicht um die Schaffung von “Designerbabys”, wie es in der
Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik so oft heißt. Das
Erzeugen von Menschen mit bestimmten Merkmalen ist medizinisch gar
nicht möglich, da noch nicht erforscht. Oft haben diese Eltern
bereits ein Kind mit einer schweren erblichen Erkrankung, oder die
Mutter hat zahlreiche Fehlgeburten hinter sich, die sich auf
genetisch bedingte Krankheiten zurückführen lassen. Um Kinder zu
bekommen, nehmen die Paare einen komplizierten Weg auf sich: den der
künstlichen Befruchtung – obwohl sie auch auf natürlichem Weg Kinder
zeugen könnten. Doch ist dieser Weg, kombiniert mit der
Präimplantationsdiagnostik, eben oft ihre einzige Chance auf
lebensfähigen Nachwuchs. Was würde ein Verbot der PID für die
betroffenen Frauen und Männer bedeuten? Sie könnten sich entscheiden,
auf (weitere) Kinder zu verzichten. Sie könnten das Risiko einer
Schwangerschaft eingehen – die in einer weiteren Fehlgeburt enden
könnte oder in der Geburt eines schwer kranken, vielleicht sogar
todgeweihten Kindes. Sie könnten auch während der Schwangerschaft
eine vorgeburtliche Untersuchung vornehmen lassen und sich im
Krankheitsfall für eine Abtreibung entscheiden. All diese
Entscheidungen sind – Hand aufs Herz – kaum leichter als die, eine
Untersuchung auf schwerwiegende Erbkrankheiten an einem Vierzeller im
Reagenzglas vornehmen und diesen womöglich absterben zu lassen. Es
scheint, als seien die Konsequenzen sogar ungleich schwerer zu
tragen. Es erfordert Demut, Kinderlosigkeit zu ertragen. Es bringt
körperliche und psychische Herausforderungen mit sich, eine
Fehlgeburt oder Abtreibung zu verarbeiten oder sich der Betreuung
eines kranken Kindes zu stellen. Die höchst privaten Entscheidungen
dafür oder dagegen kann und soll der Staat dem Einzelnen nicht
abnehmen, erst recht nicht verordnen. Doch wenn er die PID generell
verbietet, raubt er betroffenen Paaren eine humane Alternative. Und
nicht nur das: Zudem fördert er den Medizintourismus in andere
Länder, in denen die PID erlaubt ist – und gibt auf diese Weise ein
Stück Kontrolle über den Einsatz des Verfahrens ab. Nicht ein
generelles Verbot ist sinnvoll, sondern eine Diskussion über die
Grenzen, in denen diese medizinische Hilfe eingesetzt werden sollte.
Dies könnte auch Missbrauch am wirkungsvollsten verhindern. Es ist
gut, dass eine Debatte angestoßen ist – und dass die
Unions-Delegierten bei der Entscheidung über die PID im Bundestag
nicht dem Fraktionszwang unterliegen, sondern nach ihrem Gewissen
entscheiden dürfen.
Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST
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bmcvd@axelspringer.de
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