„Das kann sich aber immer schnell ändern“, betonte der Oberstaatsanwalt. „Das Deutsche Reich und die besetzen Länder waren durchzogen von einem Netz an Konzentrationslagern. Überall dort waren mögliche Täter oder Gehilfen im Einsatz, alleine in Auschwitz viele Tausende.“ Für jedes Lager habe seine Behörde Datensätze zu Personen, die noch nicht ausfindig gemacht werden konnten. Will sagte: „Sollten wir sie noch finden, dann sind wir jedenfalls theoretisch, wenn auch in dieser Höhe unwahrscheinlich, schnell bei dutzenden von weiteren Verfahren.“
Die Zentrale Stelle führt Vorermittlungen durch und übergibt die Ergebnisse an zuständige Staatsanwaltschaften in den Bundesländern. Wie die „NOZ“ weiter berichtet, gibt es derzeit nur eine offene Anklage bundesweit: Angeschuldigt ist ein Greis, dem Beihilfe zum Mord in 3322 Fällen im Konzentrationslager Sachsenhausen vorgeworfen wird. Das Landgericht Hanau erklärte den Senior auf Basis eines Gutachtens für nicht verhandlungsfähig. Das Oberlandesgericht Frankfurt verwarf die Nichtzulassung und forderte Nachprüfungen. Diese dauern an. Es sei „nicht ganz kurzfristig“ mit einer Entscheidung zu rechnen, teilte ein Justizsprecher der „NOZ“ mit.
In einem weiteren Fall in Berlin gegen einen früheren Wächter eines Strafgefangenenlagers kommt es definitiv zu keinem Prozess mehr. Der Mann sei Ende vergangenen Jahres gestorben und das Verfahren eingestellt worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin der „NOZ“ mit. Dem Mann war Beihilfe zum Mord in 809 Fällen vorgeworfen worden.
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