Migrationsbeauftragte appelliert an
Diskothekenbetreiber
„Türsteher zu mehr Sensibilität anhalten“
Osnabrück.- Die niedersächsische Landesbeauftragte für Migration
und Teilhabe, Doris Schröder-Köpf, hat Diskothekenbetreiber dazu
aufgerufen, ihr Personal zu größerer Sensibilität anzuhalten. In
einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwoch)
reagierte die SPD-Politikerin damit auf ein Urteil des Amtsgerichtes
Hannover. Danach muss der Betreiber einer Diskothek in der
Landeshauptstadt 1000 Euro Schadenersatz zahlen, weil dort männliche
Ausländer unerwünscht waren. Schröder-Köpf begrüßte das Urteil und
betonte: „In einem weltoffenen Land wie Niedersachsen mit seiner
Vielfalt der Kulturen darf kein Mensch wegen seiner Herkunft von
Veranstaltungen ausgeschlossen werden.“ Sie forderte zugleich, das
Personal der Diskotheken müsse offener im Umgang mit Menschen
verschiedener Kulturen werden. Hier muss das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz konsequent angewandt werden.“ Würden Menschen
mit Migrationshintergrund von Diskotüren abgewiesen, müsse das
entsprechend geahndet werden, forderte die Landesbeauftragte.
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