Gerade nach Scheidungen wird oft die alte Familie
abgehakt, vor allem von Vätern. Sollen die Kinder (wenn sie
leistungsfähig sind) dann trotzdem später zahlen müssen? Für
Menschen, die ihnen völlig fremd geworden sind? Die Lösung des BGH
ist überzeugend: Wenn sich Eltern in der Kindheitsphase um ihren
Nachwuchs gekümmert haben, dann haben sie im hohen Alter selbst
Anspruch auf Solidarität – egal, was in den Jahrzehnten dazwischen
passierte. http://mehr.bz/khsts36
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