Ende gut, alles gut? Zum Abschluss dieser Farce von
Prozess wurde schließlich doch noch Recht gesprochen. Richter Rosenow
hat das getan, was seine Pflicht ist: nach (mangelnder) Beweislage
und bestem Wissen und Gewissen zu urteilen. Doch was so
selbstverständlich klingt, war über weite Strecken dieses Verfahrens
keineswegs sicher. Denn eine von blindem Jagdeifer getriebene
Staatsanwaltschaft schien nur ein Ziel zu haben: ihr „Opfer“ zur
Strecke zu bringen. Mit Gewalt sollte der Eindruck vermieden werden,
dass Prominente vor Gericht einen Bonus erhalten. Dabei verlor die
schneidige Anklage gänzlich aus dem Blickfeld, dass bei uns jeder,
also auch ein ehemaliger Bundespräsident, vor dem Gesetz gleich ist –
also den Anspruch auf eine unvoreingenommene Behandlung hat.Dieses
Grundrecht wurde Wulff vom Ankläger den gesamten Prozess über
verwehrt.
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