Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller
Ausbeutung ist weiter auszubauen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt, der
auch die europäischen Vorgaben zum Sexualstrafrecht umsetzt. Hierzu
erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Wir begrüßen es, dass das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV) einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Strafgesetzbuches und zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum
Sexualstrafrecht vorgelegt hat. Es wurden damit die Forderungen der
CDU/CSU-Bundesfraktion aufgegriffen.
Der Entwurf stellt eine erste Diskussionsgrundlage dar. Bereits
jetzt erscheint er aber in einigen Punkten änderungsbedürftig. So
wird zwar – wie zuvor bereits von uns gefordert – der Schutz der
Intimsphäre vor Verletzung durch Bildaufnahmen verbessert. Aktuelle
Fälle mit lediglich bloßstellenden Bildaufnahmen, die die Schwelle
zur Kinderpornographie noch nicht überschreiten, zeigen aber auch,
dass ein erhöhtes Strafmaß gelten muss, wenn der Täter gewerbsmäßig
oder als Mitglied einer Bande handelt. Für diese Fälle dürfte der
vorgeschlagene Strafrahmen nicht ausreichen.
Auch die Regelung zum sogenannten Cybergrooming erscheint nicht
ausreichend. Nach unserer Ansicht soll bereits derjenige bestraft
werden, der gezielt Kinder und Jugendliche im Internet anspricht mit
der Absicht, sexuelle Kontakte zu knüpfen oder Bilder zu erhalten.
Nach der im Entwurf vorgesehenen Regelung ist das Ansprechen jedoch
nur strafbar, wenn auf ein Kind eingewirkt wird, um es zu sexuellen
Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem
Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich
vornehmen lassen soll. Das Ziel von Handlungen des Kindes an sich
selbst reicht beispielsweise immer noch nicht aus.
Die Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass Minderjährige
vor sexuellen Übergriffen in Erziehungsverhältnissen besser geschützt
werden müssen, wurde im Entwurf aufgenommen. Das begrüßen wir
ausdrücklich. Damit wird insbesondere die Strafbarkeitslücke für die
Fälle geschlossen, in denen Vertretungslehrer eine sexuelle Beziehung
zu ihren minderjährigen Schülern eingehen.
Schließlich wurde auch unsere Forderung, minderjährige Kinder vor
sexuellen Handlungen der mit ihnen in einem Haushalt lebenden
Personen besonders zu schützen, übernommen. Dies betrifft
beispielsweise den Schutz vor Stiefeltern oder Großeltern.“
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