Sichere-Drittstaaten-Regelung für Serbien,
Mazedonien und Bosnien kann Probleme lindern
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag in erster Lesung
darüber beraten, die Länder Serbien, Mazedonien sowie
Bosnien-Herzegowina asylrechtlich als sichere Herkunftsländer
einzustufen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft
Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:
„Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die
Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als
sichere Herkunftsstaaten ist vor dem Hintergrund, dass diese einen
EU-Beitritt anstreben, konsequent. Gleichzeitig ist die Einstufung
ein wichtiger Schritt, um die Kommunen bei der Unterbringung von
Asylbewerbern zu entlasten.
Rund 25 Prozent der in Deutschland gestellten Asylanträge stammen
von Bewerbern aus den Ländern Serbien, Mazedonien sowie Bosnien und
Herzegowina. Ihre Erfolgsaussichten sind bereits heute sehr gering.
Dennoch werden sie im Rahmen der bestehenden Quotenregelung zur
Unterbringung auf die Kommunen verteilt. Dies verstärkt die ohnehin
großen Probleme der Kommunen, geeignete Unterkunftsmöglichkeiten
bereitzustellen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt zu einer
deutlichen Beschleunigung des Asylverfahrens bei und hilft damit, die
bei den Kommunen durch die hohen Asylbewerberzahlen entstehenden
Probleme zu lindern.
Wichtig ist, dass der Gesetzentwurf nicht nur im Bundestag eine
Mehrheit findet, sondern auch vom Bundesrat verabschiedet wird. Hier
sind alle Landesregierungen gefordert, sich auch zum Wohle der
Kommunen einzusetzen.“
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