Lange/Lach: Verbesserungen zum Schutz vor Bahnlärm auf den Weg gebracht

Keine Absenkung der Standards auf EU-Ebene

In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale
Infrastruktur wurde über die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zur
Verkehrslärmschutzverordnung vom 4. Juni 2014 diskutiert. Hierzu
erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Ulrich Lange, sowie der zuständige
Berichterstatter Günter Lach:

„Viele Bürgerinnen und Bürger sind unmittelbar von Bahnlärm
betroffen. Mit der neuen Verkehrslärmschutzverordnung werden neue
Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Lärmwerte an Schienenstrecken
eingeführt. Damit wird es eine genauere Berechnung der
Schienenlärmbelastung betroffener Anwohner beim Neu- und Ausbau von
Schienenstrecken geben. Neben den Verbesserungen bei der Lärmvorsorge
wird es weiterhin darum gehen, im Schwerpunkt den Lärm dort zu
reduzieren, wo er entsteht, an der Quelle, d.h. am Fahrzeug selbst.
Dazu brauchen wir ein europäisches Förderprogramm, das die neue
Europäische Kommission auf den Weg bringen sollte.

Die Anhörung hat ergeben, dass die Berechnungsgrundlagen für den
Lärmschutz an Neu- und Ausbaustrecken im Schienenverkehr in Zukunft
weiterentwickelt werden sollten. Die Verkehrslärmschutzverordnung
selbst soll den Bundestag ohne Änderungen passieren, so dass sie
rechtzeitig zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann. Das ist auch
aufgrund der Abschaffung des Schienenbonus notwendig und sorgt für
Rechts- und Planungssicherheit.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich in einem
Entschließungsantrag dafür ein, mehr Transparenz bei den Berechnungen
durchzusetzen und auch auf EU-Ebene dafür zu sorgen, dass es zu
keiner Absenkung der Standards kommen wird. Bei einer Fortentwicklung
der Regelungen ist zudem zu prüfen, wie das Spitzenpegelkriterium in
die Berechnungsannahmen eingefügt werden kann. Auch muss dargelegt
werden, welche finanziellen Auswirkungen sich durch die Änderungen in
der Verordnung u.a. auf Rangier- und Umschlaganlagen ergeben.“

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