Regulatorische Fehlentwicklungen der Corporate Governance eindämmen
– Keine Kodexänderungen in 2014
– Kommission im Dialog mit Proxy Advisors
– Geschäftsordnung für verbesserte Nachvollziehbarkeit der
Kommissionsarbeit
Die Arbeit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance
Kodex wird sich unter der Führung des neuen Vorsitzenden, Dr. Manfred
Gentz, in Zukunft weiter verlagern. Wie Gentz auf der 13. Konferenz
Deutscher Corporate Governance Kodex am 25. Juni 2014 in Berlin
ausführte, wird der Fokus angesichts des erreichten Reifegrades des
deutschen Kodex weniger auf der Erarbeitung neuer Empfehlungen und
Anregungen liegen, sondern vielmehr auf der Analyse und Kommentierung
von neuen Regulierungsinitiativen Dritter. „Viele
Regelungsinitiativen, gerade auch aus dem europäischen Bereich,
berühren die künftige Entwicklung der Corporate Governance, ohne dass
die Regierungskommission einen direkten Einfluss darauf hätte. Wir
sollten alles daran setzen, regulatorische Fehlentwicklungen oder
Überregulierungen der Corporate Governance mit negativen
Folgewirkungen entgegenzuwirken“, so Dr. Manfred Gentz, Vorsitzender
der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Hinzu
kommt, dass das Denken und das Verständnis vieler ausländischer
Anleger und Politiker zu sehr vom monistischen System geprägt sind
und dies immer noch zu Fehleinschätzungen und Vorbehalten gegenüber
der deutschen Corporate Governance führen kann. Ziel ist es, vermehrt
das deutsche duale System zu erklären und Stellungnahmen gegenüber
den Regulatoren zu erarbeiten.
Grundsätzlich sollte vor neuen Gesetzen, aber auch neuen
Empfehlungen der Corporate Governance Kommission immer bedacht
werden, dass jede Regelung Freiheiten begrenzt und die
Eigenverantwortung und Selbstregulierung der Bürger und der
Wirtschaft einschränkt. „Das Gefühl für Gut und Böse wird durch zu
viele und zu schnelle Regelungen nicht gestärkt, sondern geschwächt,
weil der Regulator vorgibt, was zu tun ist, und man selbst darüber
nicht mehr nachdenken muss“, so Dr. Manfred Gentz. Das
„Kontrolllisten-Denken“ entspricht weder dem deutschen System, noch
ist es nach Meinung des Kommissionsvorsitzenden ausreichend, weil es
falsche und trügerische Sicherheit zu vermittelt.
Dr. Manfred Gentz unterstrich erneut, dass es für die Wirtschaft
essentiell ist, dass sie Akzeptanz in der Öffentlichkeit findet. Das
immer wieder diskutierte Thema der Vorstandsvergütung bei
börsennotierten Aktiengesellschaften ist nicht primär ein
ökonomisches Thema, sondern eine Frage gesellschaftlicher Akzeptanz.
„Deshalb hat die Kommission im letzten Jahr Empfehlungen in den Kodex
aufgenommen, die noch mehr Transparenz und mehr Verantwortung und
Nachvollziehbarkeit in die Entscheidungen des Aufsichtsrats bringen
sollen“, sagte Dr. Manfred Gentz in Berlin.
Der Vorsitzende der Regierungskommission bestätigte nochmals, dass
für 2014 keine Kodexänderungen geplant sind. Lediglich in den
Fußnoten der Mustertabellen für die Vorstandsvergütung soll es im
Sinne einer Klarstellung dessen, welche Angaben empfohlen werden,
noch einige Erläuterungen geben. Die Mustertabellen wurden 2013 im
Rahmen der ergänzten Empfehlungen zur Transparenz von
Vorstandsvergütungen im Anhang des Kodex aufgenommen.
Auf der Agenda der Kommission bleibt das Thema Proxy Advisor, bei
dem zwar kein Regelungs-, aber weiterhin Erläuterungsbedarf gesehen
wird. Hierzu soll der Dialog mit Proxy Advisors aufrechterhalten
werden, um beiderseits ein besseres Verständnis zu inhaltlichen
Fragen zu gewinnen.
In diesem Zusammenhang wird sich die Kommission im Nachgang zur
Diskussion auf der Kodexkonferenz weiter mit der Frage
auseinandersetzen, ob und in welchem Umfang der
Aufsichtsratsvorsitzende Investoren zu Gesprächen zur Verfügung
stehen sollte.
Ferner wird die Regierungskommission erneut darüber diskutieren,
ob die bestehenden Empfehlungen für die Höchstzahl von
Aufsichtsratsmandaten weiterhin angemessen sind. Dabei soll zunächst
geprüft werden, wie weit die Mandatszahlen wegen der gewachsenen
Aufgaben des Aufsichtsrats schon zurückgegangen sind und
wahrscheinlich weiter zurückgehen werden.
Darüber hinaus wird die Kommission die verschiedenen deutschen,
aber auch europäischen Regulierungsinitiativen mit ihren möglichen
Auswirkungen und Widersprüchen zur deutschen Corporate Governance
beobachten und gegebenenfalls kommentieren. Dazu gehört auch die
europäische Aktionärsrechte-Richtlinie, die eine Zustimmungspflicht
der Hauptversammlung für Third Party Transactions vorsieht.
Zusätzlich will die EU-Kommission über eine andere Richtlinie unter
anderem die Qualität der Entsprechenserklärungen und deren
Überwachung verbessern.
Im Sinne einer weiter erhöhten Transparenz und verbesserten
Nachvollziehbarkeit der Kommissionsarbeit hat sich die
Regierungskommission in Absprache mit dem Bundesminister der Justiz
und für Verbraucherschutz eine Geschäftsordnung gegeben, in der
bislang gelebten Prozesse und neue Regeln zusammengefasst werden.
Beispielsweise werden dem Bundesjustizminister Bestellungszeiten für
künftige Neuberufungen vorgeschlagen und das Abstimmungsprozedere
festgeschrieben.
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