„Erhalten für drei Monate gewählte EU-Kommissare
lebenslange Pensionen?“
Diese Frage von AfD-Sprecher Bernd Lucke konnte Präsident Martin
Schulz in der heutigen Sitzung des Europäischen Parlaments nicht
beantworten. Vier Kommissare standen zur Nachwahl an und Martin
Schulz wollte diese im Schnellverfahren wählen lassen. Lucke aber
verwies auf Artikel 38 (Rule 41) der Geschäftsordnung, nach der das
Europäische Parlament bei Rechtsakten die finanziellen Konsequenzen
zu überprüfen hat. Schulz hielt es für ausreichend, auf allgemeine
Regelungen zu den Versorgungsansprüchen zu verweisen, deren Inhalt
ihm augenscheinlich selbst nicht bekannt war. So blieb ungeklärt, in
welcher Höhe und für wie lange kurzfristig tätige Kommissare auf
Staatskosten versorgt werden.
„Schulz hat seine Stellung als Präsident missbraucht, um legitime
Auskunftsrechte des Parlaments zu unterdrücken und eine Entscheidung
durchzupeitschen, die gegenüber dem Steuerzahler nur als
verantwortungslos zu bezeichnen ist“, kritisierte Bernd Lucke.
„Kosten spielen im Europäischen Parlament offenbar keine Rolle, wenn
es um die Versorgung seiner Spitzenbeamten geht. Es ist sehr
bedauerlich, dass die großen Parteien diesen Kurs decken, statt sich
gemeinsam mit der AfD für die berechtigten Interessen der Bürger
einzusetzen.“
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
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