Erben kann vertrackt sein. Zum Beispiel, wenn
die Ehefrau verhindern möchte, dass die Geliebte ihres Mannes eines
Tages über das ganze Erbe verfügt. Im Apothekenmagazin
„Senioren-Ratgeber“ erklärt der Notar und Fachanwalt Dr. Hubertus
Rohlfing, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beim Deutschen
Anwaltverein, wie die Ehefrau dann ihr Testament gestalten könnte:
Sie sollte den Mann als „Vorerben“ einsetzen, die Kinder als
„Nacherben“. Dadurch bekommt der Mann zwar zunächst das gesamte
Vermögen, er darf es aber nicht antasten. Er darf nur über eventuelle
Erträge verfügen, also beispielsweise Zinsen oder Mieteinnahmen. Sie
kann außerdem verfügen, dass der sogenannte Nacherbenfall auch bei
einer Wiederheirat eintritt. Dadurch erben die Kinder nicht nur, wenn
der Mann stirbt, sondern auch, wenn er erneut heiratet.
Dieser Beitrag ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung
frei.
Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 6/2015 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.senioren-ratgeber.de