Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt nachdrücklich die Forderung der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, wonach alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland in ihrem direkten Lebensumfeld ein niedrigschwelliges, unabhängiges Angebot vorfinden sollten, an das sie sich wenden können, wenn sie ihre Rechte verletzt sehen. Darüber hinaus spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk dafür aus, baldmöglichst einen Bundesbeauftragten für Kinderrechte einzusetzen. Dieser soll sich gezielt und differenziert der Wahrung und Erweiterung von Kinderrechten in allen gesellschaftlichen Bereichen widmen. Dementsprechend sollte zu den Aufgaben des Bundeskinderrechtsbeauftragten auch gehören, die Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu beobachten und auf die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention hinzuwirken.
Zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland gehört aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes neben einer generellen Absenkung des Wahlalters auf zunächst 16 und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre, auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Ein neuer Artikel 2a im Grundgesetz würde die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein längst überfälliges klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland geben. Förderung, Schutz und Beteiligung sowie die Vorrangstellung des Kindeswohls als grundlegende Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention müssen sich auch im Grundgesetz wiederfinden.