Lausitzer Rundschau: Eltern haben bessere Karten Schadenersatz wegen fehlender Kinderbetreuung

Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil
für alle Mütter und Väter gefällt, die bei einem Betreuungsplatz für
ihr Kind einstweilen leer ausgehen und dadurch Verdienstausfälle
erleiden. In manchen Kommunen werden die Verantwortlichen deshalb
fortan stärker darauf achten müssen, ein ausreichendes Angebot an
Kitas zur Verfügung zu stellen. Das ist ein weiterer
gesellschaftspolitischer Fortschritt. Bereits seit gut drei Jahren
steht der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem
ersten Geburtstag nun schon im Gesetzblatt. Der damalige Beschluss
ist ein wichtiger Baustein für die bessere Vereinbarkeit von Familie
und Beruf. Skeptiker gingen seinerzeit von einer Klagewelle
„unversorgter“ Eltern aus. Doch die Rechtsstreitigkeiten hielten sich
in Grenzen. Vor allem deshalb, weil es auch schon vorher große
Anstrengungen gab, den Bedarf zu decken. In den vergangenen zehn
Jahren hat sich die Zahl der in Kitas und von Tagesmüttern betreuten
Kinder mehr als verdoppelt. Das ist eine große Leistung der Kommunen.
Doch es gibt eben auch noch schwarze Schafe. Dank des
Bundesgerichtshofs haben Eltern hier nun deutlich bessere Karten als
vorher.

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