NOZ: EU-Kommission stärkt öffentlich-rechtlichem Rundfunk den Rücken

EU-Kommission stärkt öffentlich-rechtlichem
Rundfunk den Rücken

Vestager: Trägt zu einer Gesellschaft bei, wie wir sie uns
wünschen – Sonntag Volksabstimmung in der Schweiz

Osnabrück. In der Diskussion über die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat die EU-Kommission im Grundsatz
für den Bestand entsprechender Angebote geworben. Der „Neuen
Osnabrücker Zeitung“ (Samstag) sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe
Vestager, „das EU-Recht gewährt sehr große Spielräume zur
Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medienangebote und der Kultur.
Der Grund dafür ist, dass diese Dinge zu einer Art von Gesellschaft
beitragen, wie wir sie uns wünschen.“ Daher seien andere Maßstäbe
anzulegen als an andere wirtschaftliche Sektoren und auch
privatrechtliche Medienunternehmen, erklärte Vestager.

Hintergrund ist die Volksabstimmung über die staatliche
Finanzierung von Medienangeboten in der Schweiz an diesem Sonntag und
die dadurch angefachte Diskussion über den öffentlich-rechtlichen
Finanzbedarf in Deutschland und anderen EU-Staaten. Zuletzt hatte die
EU-Kommission die Angebote von ARD und ZDF im Jahr 2007 daraufhin
überprüft, ob eine unzulässige Benachteiligung privater Anbieter
bestehe. Brüssel billigte die Finanzierung unter Auflagen inklusive
der damals strittigen Anwendbarkeit des Gebührensystems auch auf
digitale Angebote im Internet. Vestager erklärte aktuell, „weder sind
wir auf neue Gesichtspunkte aufmerksam gemacht worden, die eine
Prüfung rechtfertigten, noch sehe ich von mir aus einen Anlass dazu“.

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