TOP 12: Gesetz zur Änderung des
Landesplanungsgesetzes (Drs-Nr.: 19/581)
Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Jamaika Koalition zu
Änderungen des Landeplanungsgesetzes. Der Entwurf kommt völlig nackt
daher, ohne Begründung. Das ist bemerkenswert. Muss es doch
eigentlich unser Interesse als Parlamentarier sein, so zu agieren und
zu argumentieren, dass die Menschen in Schleswig-Holstein wissen,
warum wir etwas tun. Der Innenminister hat in der 20. Sitzung den
detaillierten Zeitplan für die Regionalplanung Wind dargestellt und
er wies auch ausdrücklich auf das Moratorium hin. Und er kam zu dem
Resümee: „Wir werden die Fragen im Verfahren klären und eine
entsprechende Entscheidung herbeiführen.“ Also konnten wir damit
rechnen, dass die Regierung einen Entwurf zur Änderung des
Landesplanungsgesetzes vorlegt. Und zwar mit einer Verlängerung des
Moratoriums. Ein Regierungsentwurf wäre durch Ressortbeteiligung,
Parlamentsinformation und Verbändeanhörung gegangen. Es gäbe eine
Begründung und eine Abschätzungen der Auswirkungen. Dieses Verfahren
soll offensichtlich vermieden werden.
Stattdessen musste jetzt flugs irgendwie die Verlängerung des
Moratoriums in den Fraktionsentwurf eingefädelt werden. Das ist ein
Verfahren aus der parlamentarischen Trickkiste! Der Großteil des
Entwurfes besteht aus Anpassungen an das geänderte Raumordnungsgesetz
des Bundes. Normalerweise nicht unbedingt der Kern von
Fraktionsgesetzen. Die erste inhaltliche Änderung finden wir in §4:
„Landesplanungsbehörde ist die Ministerpräsidentin oder der
Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein“.
Das soll jetzt geändert werden in „Landesplanungsbehörde ist die
für Raumordnung und die Landesplanung zuständige oberste
Landesbehörde“. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, 1960 legt der
Ministerpräsident Kai-Uwe von Hassel den Entwurf für ein Gesetz über
die Landesplanung vor. Seit dem ist die Landesplanung in der
Verantwortung der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten.
Dass Sie sich diese Verantwortung für die Weichenstellung der Zukunft
durch einen Antrag der regierungstragenden Fraktion aus der Hand
nehmen lassen, ist mehr als unverständlich. Das zeugt nicht von
Vertrauen, von Weitsicht und Gestaltungswillen.
Die Organisation des Landesplanungsrats hingegen soll nicht
geändert werden. Den Vorsitz behält der Ministerpräsident. Wie passt
das zusammen? Tatsache ist, dass das Innenministerium zwar im
Dezember des letzten Jahres um die Benennung der Mitglieder im
Landesplanungsrat gebeten hat, aber eine Berufung immer noch nicht
erfolgt ist! Und das bei einem Gremium, das mindestens zweimal
jährlich zusammentreten soll. Das zeugt nicht von Respekt vor dem
Gesetz! In dem vorliegenden Entwurf geht es auch um eine Verkürzung
und Umstellung der Beteiligungsverfahren! Da soll während der
laufenden Neuaufstellung der Regionalpläne und der Teilregionalpläne
Wind das Verfahren auf Kosten der Bürgerbeteiligung gestrafft werden!
2014 hat die Küstenkoalition mit der Änderung des
Landesplanungsgesetztes die digitale Beteiligung ermöglicht. Dass das
eine richtige Entscheidung war, zeigt das Ergebnis der ersten
Entwurfsauslegung zur Windenergie. 2/3 der Stellungnahmen sind über
das Online-Tool eingegangen! Aber eben nur 2/3. Rund 2200 Anregungen
und Hinweise sind in Papierform eingegangen. Das heißt für mich, dass
wir beides brauchen: analog und digital. Die mit der Gesetzesänderung
vorgesehene Beschränkung der Auslegung auf die Kreise und kreisfreien
Städte ist unverantwortlich. Das ist fatal, denn die aktuelle
Teilfortschreibung der Regionalpläne zum Thema Wind betrifft gerade
die Menschen in den ländlichen Räumen. Und dort soll auf die
Auslegung der Planentwürfe verzichtet werden? Damit werden alle, die
keine „Digital Natives sind, die keinen leistungsstarke
Breitbandversorgung haben oder über die erforderliche technische
Ausstattung verfügen ausgeschlossen. So kann eine Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger am Ausbau der Windenergie nicht gelingen! Es
muss auch weiterhin sichergestellt sein, dass sich Bürgerinnen und
Bürger wohnortnah und barrierefrei über die Planungen informieren
können! Hier spart das Land ein paar Druckkosten zulasten der
Betroffenen. Das sollte wohl nicht vor der Kommunalwahl an die große
Glocke gehängt werden.
Jetzt wissen wir auch, warum die Fraktionen jetzt und nicht die
Regierung rechtzeitig mit dem Gesetzesentwurf um die Ecke kommen.
Wenn es gelingen soll, das Wahlversprechen der größeren Abstände zur
Wohnbebauung einzuhalten, ohne das Klimaziel in Frage zu stellen,
dann muss an anderen Stellen gravierend von den vorliegenden Plänen
abgewichen werden. Dazu muss der Kriterienkatalog geändert werden.
Auch hier haben die Menschen in Schleswig-Holstein ein Recht zu
wissen, wer die Zeche bezahlen soll, welche Schutzgüter über Bord
geworfen werden.
Geheimniskrämerei bis nach der Kommunalwahl? Ich fordere Sie auf,
legen Sie die Karten auf den Tisch. Die Energiewende kann nur
gelingen, wenn die Menschen ehrlich beteiligt werden, wenn sie wissen
woran sie sind!
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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