Einige Punkte am neuen Gesetz gehören womöglich
noch einmal überarbeitet. So sind die rechtlichen Anforderungen, um
sich einer Musterfeststellungsklage anzuschließen, noch recht
bürokratisch gestaltet. Außerdem sind Kleinselbstständige keine
Verbraucher im Sinne des Gesetzes, sodass ihnen die neuen rechtlichen
Möglichkeiten verwehrt bleiben – obwohl zum Beispiel gerade kleine
Handwerksbetriebe zu den Hauptgeschädigten im Dieselskandal gehören.
Bei aller berechtigten Kritik im Detail ist die wichtigste Nachricht
aber, dass die große Koalition jetzt doch noch rechtzeitig gehandelt
hat. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten. Mit Jahresende
würden die Ansprüche vieler Geschädigter des Dieselskandals
verjähren. Eile war also geboten. Nachbessern kann man immer noch.
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