Den Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung
auch für EU-Bürger, Menschen ohne geregelten Aufenthalt und
Asylsuchende sicherstellen – dazu hat der UN-Ausschuss für
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (englisch: Committee
on Economic, Social and Cultural Rights, CESCR) die Bundesregierung
aufgefordert. Die nun veröffentlichten Empfehlungen werfen ein
Schlaglicht auf die massiven Lücken im deutschen Gesundheitssystem,
das Hunderttausende systematisch vom Zugang zu notwendigen
medizinischen Leistungen ausschließt.
Ärzte der Welt hatte, basierend auf den Erfahrungen in seinen
medizinischen Anlaufstellen in Berlin, Hamburg, Stuttgart und
München, mehrfach die Gelegenheit dem CESCR gegenüber mündlich und
schriftlich seine Kritik zu äußern und Empfehlungen auszusprechen.
Diese wurden jetzt zu einem großen Teil in den „Abschließenden
Bemerkungen“ des Ausschusses berücksichtigt.
„Das ist ein großer Erfolg“, so Johanna Offe, Grundsatzreferentin
von Ärzte der Welt, „der UN-Ausschuss benennt konkret die
verschiedenen betroffenen Gruppen und fordert die Bundesregierung
auf, spezifische Gesetze zu überarbeiten.“
So drücken die Mitglieder des Ausschusses ihre Besorgnis darüber
aus, dass Asylsuchende in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes in
Deutschland nur bei „akuten Schmerzzuständen“ Zugang zu medizinischer
Versorgung haben. Außerdem sei nicht klar definiert, was „akute
Schmerzzustände“ seien. Dies stelle eine zusätzliche Hürde dar.
Der Ausschuss kritisiert auch die Pflicht der Sozialämter, die
Ausländerbehörde zu informieren, sobald eine Person ohne geregelten
Aufenthaltsstatus Leistungen beantragt. Die Bundesregierung, so die
Empfehlung, solle die notwendigen Schritte einleiten, um für alle
Menschen in Deutschland den gleichen Zugang zu Gesundheitsversorgung
zu gewährleisten. Entsprechend solle das Asylbewerberleistungsgesetz
überprüft werden. Das Gleiche schlägt der Ausschuss für ein Anfang
vergangenen Jahres in Kraft getretenes Gesetz vor, das zahlreiche
Menschen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zum Teil vollständig vom
Zugang zu medizinischen Leistungen ausschließt.
Hintergrund:
Der UN-Ausschuss überwacht die Einhaltung des Internationalen
Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den
Deutschland unterzeichnet hat. In regelmäßigen Abständen muss die
Bundesregierung deshalb berichten, wie es um wichtige Menschenrechte
im Land bestellt ist. Nichtregierungsorganisationen haben parallel
die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen.
Ärzte der Welt hatte zusammen mit dem Verein Armut und Gesundheit,
der Diakonie Deutschland und dem Universitätsklinikum Heidelberg im
Frühjahr dieses Jahres einen sogenannten Parallel- oder
Schattenbericht eingereicht, der von über 40 Organisationen
unterstützt wurde.
Der Bericht des Ausschusses ist zu lesen unter:
https://bit.ly/2QSgdWQ
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Stephanie KIRCHNER
Referentin Öffentlichkeitsarbeit
Ärzte der Welt e.V.
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