Eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung darüber, ob und wieweit Ehrenamtliche bei solchen Einsätzen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freizustellen sind, existiert zurzeit nicht. Vielmehr sind die Freistellung und die Entgeltfortzahlung im Gesetz über das Technische Hilfswerk (THWG) und in den jeweiligen Feuerwehr- beziehungsweise Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzen der Länder geregelt. Im Gegensatz zum THW oder der Feuerwehr können Ehrenamtliche von Hilfsorganisationen wie dem ASB bei Großschadenslagen und Einsätzen nicht von der Arbeit freigestellt werden und haben keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Um Menschen in Not zu helfen, müssen sie Urlaub nehmen oder dies in ihrer Freizeit tun.
Ehrenamtlich engagierte Samariterinnen und Samariter leisten wertvolle Arbeit in zahlreichen Bereichen, von der Pflege über die Katastrophenhilfe bis hin zur Jugendarbeit. Sie bringen ihre Zeit, Fähigkeiten und ihr Engagement ein, um Menschen in Not zu unterstützen und das Gemeinwesen zu stärken. Diese unentgeltliche Arbeit ermöglicht es dem ASB, flexibel und schnell auf die Bedürfnisse der Gesellschaft zu reagieren und dort zu helfen, wo staatliche Strukturen an ihre Grenzen stoßen.
„Aus einer im ASB in NRW, Bayern und Sachsen durchgeführten Studie zu Hintergründen und Motivationen im Ehrenamt wissen wir, dass Ehrenamtliche in hohem Maße von ihrer Tätigkeit durch persönliche Weiterentwicklung, den Erwerb neuer Kompetenzen und die Stärkung ihres sozialen Netzwerks profitieren“, so Fichtmüller. Dies trägt zur langfristigen Bindung der Ehrenamtlichen an die Organisation bei und fördert eine Kultur der Solidarität und des Zusammenhalts.
Deutschland verfügt nach Angaben der Bundesregierung insgesamt über etwa 1,7 Millionen ehrenamtliche Helfer:innen im Zivil- und Katastrophenschutz, beim ASB engagieren sich in diesem Bereich 15.000 Menschen.
Der ASB ist täglich bemüht, das Engagement der Ehrenamtlichen wertzuschätzen und für sie Hindernisse aus dem Weg zu räumen. „Das sollte ein gesamtgesellschaftliches Ziel sein. Im Bevölkerungsschutz gibt es dazu mit einer einheitlichen und unkomplizierten Regelung der Helferfreistellung eine ganz konkrete Möglichkeit“, erklärt der ASB-Hauptgeschäftsführer.
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