OLG-Urteil: Testamentskopie blockiert Erbschaft – Dortmunder Notar warnt vor Beweisfalle

Ein kürzlich ergangener Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken (Az. 8 W 66/24) sorgt für Aufsehen: Eine Erbschaft konnte nicht angetreten werden, weil das Testament nur als Kopie vorlag und Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestanden. Für Marius Hebebrand, Notar in Dortmund, ist dieser Fall ein klares Signal an alle Bürger, die Sicherheit ihres letzten Willens nicht dem Zufall zu überlassen.

_“Die Entscheidung aus Rheinland-Pfalz bestätigt, was viele unterschätzen: Ein Testament ist nur so sicher wie seine Verwahrung,“_ erklärt Hebebrand. _“Ein handgeschriebenes Dokument, das in der Schublade verschwindet, mag juristisch gültig sein. Geht es aber verloren, wird es beschädigt oder taucht nur als Kopie mit unklaren Entstehungsumständen auf, sind Erbstreitigkeiten vorprogrammiert, oft mit katastrophalen finanziellen und emotionalen Folgen.“_

Sicherheit für Familien und Unternehmer

Hebebrand nutzt den Fall, um die notarielle Lösung als einzige echte Absicherung hervorzuheben. Sein zentraler Appell:

* Sicherstellung des Originals: Als Notar stellt Marius Hebebrand sicher, dass notarielle Testamente nicht nur fehlerfrei formuliert, sondern auch sinnvollerweise beim Amtsgericht hinterlegt werden. _“Damit ist das Original nicht nur unwiderlegbar vorhanden, sondern wird nach dem Tod vom Gericht eröffnet, wenn es vom Tod des Testators erfährt. Eine Suche entfällt. Ein Fall wie in Zweibrücken ist damit ausgeschlossen.“_

* Schutz vor Missbrauch: Wer den letzten Willen nur als Kopie vorlegt, öffnet Tür und Tor für den Vorwurf der Fälschung oder des Widerrufs durch das Original. Die amtliche Verwahrung schafft hier Rechtssicherheit.

* Vorsorge für Unternehmer: Gerade bei Selbstständigen und kleinen Unternehmen in der Region Dortmund ist die Klarheit der Nachfolge essenziell. _“Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sehe ich oft, wie eine ungeklärte Erbfolge den Fortbestand eines Unternehmens gefährdet – vom Stillstand der Geschäfte bis zu komplexen arbeitsrechtlichen Kündigungsfragen der Mitarbeiter. Die notarielle Vorsorge schützt auch hier vor existenzbedrohenden Zweifeln,“_ so Marius Hebebrand.

Praktischer Rat: Jetzt handeln und prüfen lassen

Marius Hebebrand rät allen dringend, selbst erstellte Testamente anwaltlich oder notariell prüfen und zentral beim Nachlassgericht verwahren zu lassen. Nur so sei garantiert, dass der letzte Wille später nicht aufgrund eines Formfehlers, einer Beschädigung oder schlicht des Fehlens des Originals scheitert.

Über Marius Hebebrand: Marius Hebebrand ist Notar in Dortmund und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er betreut Privatpersonen und Unternehmen in notariellen Angelegenheiten wie Immobilienkauf, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Unternehmensgründung. Zudem bietet er als Fachanwalt fundierte Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mandanten profitieren von persönlichem Service, Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung.

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