Die mit der Abschaffung des Bürgergelds geplanten Sanktionen und Mittelstreichungen für Grundsicherungsempfänger sind verfassungskonform. Die Einschränkungen könnten sogar noch weiter gehen als bislang geplant. Dies ist das Ergebnis eines verfassungsrechtlichen Gutachtens des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM).
Leistungsstreichung widerspricht nicht BVerfG
Laut Schlegel widerspricht die vollständige Streichung der Leistungen bei fehlender Mitwirkung nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wer seine Mitwirkung verweigert, lasse erkennen, dass keine tatsächliche Bedürftigkeit besteht – und habe daher keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Im Mittelpunkt der Studie steht die Frage, wie weit der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Grundsicherung gehen darf. Schlegel betont, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum einräumt – insbesondere bei Wohnkosten und der Festlegung von Mitwirkungspflichten. Wichtig sei, dass der Staat zwischen jenen unterscheiden könne, die nicht können, und jenen, die nicht wollen.
Bessere Instrumente für Jobcenter
Die Studie schlägt eine Reihe konkreter Maßnahmen vor, um Jobcentern bessere Instrumente an die Hand zu geben: Dazu gehören klar definierte Verhaltensregeln, objektive Kriterien für fehlende Mitwirkungsbereitschaft sowie die Möglichkeit, Leistungen bei erkennbarer Arbeitsverweigerung vollständig zu versagen. Gleichzeitig betont Schlegel die Notwendigkeit von Härtefallregelungen, um Familien und Kinder zu schützen.
Schlegel: Mehr Eigenverantwortung
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Eigenverantwortung: Die Grundsicherung solle nicht dauerhaft ein Leben ohne Arbeit finanzieren, sondern den Anreiz fördern, eigene Existenzsicherung zu betreiben. Dazu gehörten auch Vorschläge für Pauschalen bei Unterkunftskosten, strengere Anforderungen an Eigenbemühungen und eine klarere Kommunikation von Rechten und Pflichten gegenüber den Leistungsbeziehenden.
Alsleben: Koalition handelt verfassungskonform und könnte noch weiter gehen
INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben begrüßt die Ergebnisse des Gutachtens: „Die Möglichkeit der vollständigen Mittelstreichung ist nicht nur eine Frage der Haushaltssparsamkeit, sondern auch der Gerechtigkeit. Wer sich auf Sozialleistungen ausruht, ohne dabei mitzumachen, wieder in Arbeit zu kommen, verwirkt seinen Anspruch auf Hilfe. Es wird immer wieder bezweifelt, dass vollständige Mittelstreichungen bei fehlender Mitwirkung verfassungsrechtlich zulässig seien“, so Alsleben, „mit dem Gutachten steht nun fest, dass die Koalition verfassungskonform gehandelt hat und auch noch weiter gehen könnte und sollte.“
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