Die A 33 ist auch nach mehr als 40 Jahren
Planungszeit immer noch für eine Überraschung gut. Sozusagen kurz vor
Toresschluss, da die Bezirksregierung das Planverfahren für die
letzte Autobahn-Lücke bis Weihnachten zum Abschluss bringen wollte,
fliegt ein alter Bekannter um die Ecke: die unter Artenschutz
stehende Bechstein-Fledermaus. Geht denn nun wieder alles von vorne
los? Das werden wohlmöglich diejenigen fragen, die sich noch gut
daran erinnern können, als vor zehn Jahren das Wohl und Wehe der
Bechstein-Fledermaus zu gleich zweimaliger Verlegung der A-33-Trasse
führte. Im Rückblick muss man feststellen, dass die
A-33-Verantwortlichen damals die sich verschärfende Rechtsprechung in
Sachen Natur- und Artenschutz anfangs wohl unterschätzt haben. Das
soll ihnen kein zweites Mal passieren. Die A-33-Planung soll vor
allem eines sein: rechtssicher! Eine andere Frage ist, ob das
Naturschutzrecht politisch noch richtig gewichtet ist. Wenn es dazu
führt, dass über Jahrzehnte ein relativ einfacher Straßenbau nicht
realisiert werden kann, stimmt etwas grundsätzlich nicht in diesem
Rechtssystem.
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Andreas Kolesch
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