Irreführende Pflegenoten / Gericht: Nicht die Pflegequalität wird gemessen, sondern die Dokumentation

Das Sozialgericht Münster hat in einem Urteil
entschieden, dass Noten für Pflegeheime irreführend sind, berichtet
die „Apotheken Umschau“. Die Pflegenoten, so die Begründung, würden
nicht das Ergebnis der pflegerischen Bemühungen bewerten, sondern die
Qualität der Dokumentation. Damit entsprächen die Noten nicht den
gesetzlichen Anforderungen. Die Münsteraner Richter sprechen in ihrem
Urteil auch ein grundsätzliches Problem an: Derzeit verfügt die
Wissenschaft über keine Instrumente, gute Pflege zu messen.

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