Mayer: Mehr Gerechtigkeit im Einzelfall

Heute hat das Bundeskabinett eine Änderung des
Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Dazu erklärt der
vertriebenenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:

„Die neue Regelung schließt nicht nur eine bisherige Lücke,
sondern sie führt auch zu spürbaren Erleichterungen für die
Betroffenen. Nach bisher geltendem Recht konnten nahestehende
Familienangehörige einem bereits zuvor nach Deutschland gesiedelten
Spätaussiedler nicht unmittelbar folgen. Entsprechende Anträge auf
Aufnahme mussten von den zuständigen Behörden abgelehnt werden, weil
eine gesetzliche Regelung für eine Aufnahme fehlte. Dies hat in
vielen Fällen zu einer nicht hinnehmbaren Härte für ausreisewillige
Spätaussiedler geführt. Es ist daher sehr richtig und konsequent,
dass Bundesvertriebenengesetz um eine neue Härtefallregelung zu
ergänzen, die dieses Problem behebt.

Nunmehr ist es nahestehenden Familienangehörigen möglich, auch
noch nachträglich nach Deutschland auszusiedeln. Die neue
Einzelfallregelung führt damit zu mehr Einzelfallgerechtigkeit und
unterstützt die Familienzusammenführung von Spätaussiedlern in
Deutschland. Die unionsgeführte Bundesregierung stellt damit erneut
unter Beweis, dass die Vertriebenenpolitik sehr ernst genommen wird
und praxistaugliche Lösungen gefunden werden.“

Hintergrund:

Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des
Bundes-vertriebenengesetzes schließt eine in der Vergangenheit
mehrfach aufgetretene Lücke bei der Familienzusammenführung von
Spätaussiedlern. Nunmehr können auch nahestehende Familienangehörige,
die zunächst nicht nach Deutschland mitgezogen sind, nachträglich
einen Antrag auf Anerkennung als Spätaussiedler stellen. Dies wird zu
spürbaren Erleichterungen und mehr Gerechtigkeit im Einzelfall
führen.

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 21 38 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23