chtungspflichten der Bundesregierung in EU-Angelegenheiten erklaeren die europapolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen von SPD und Buendnis 90/Die Gruenen Michael Roth und Manuel Sarrazin:
Der Unmut ueber die unzureichende Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung ueber Vorhaben in der Eurozone ist selbst in den eigenen Reihen Merkels gross. Sogar der Bundestagspraesident schaltete sich ein und mahnte an, die Bundeskanzlerin moege den Bundestag entsprechend der Gesetze „fruehestmoeglich und umfassend“ unterrichten. Doch weit gefehlt. Das Antwortschreiben der Kanzlerin macht deutlich:
Offenkundig will die Bundesregierung Recht und Gesetz brechen.
Die Informationspflicht der Regierung bezieht sich nicht allein auf Dokumente, sondern ebenso auf nicht schriftlich fixierte Initiativen und Vorhaben. Seit Wochen hatten Abgeordnete aller Fraktionen die Bundesregierung aufgefordert, den „Pakt fuer Wettbewerbsfaehigkeit“, der jetzt in abgeaenderter Form „Pakt fuer den Euro“ heisst, auch dem Parlament zu uebermitteln.
Dieser deutsch-franzoesische Vorstoss ging nicht nur durch alle Medien, sondern war Gegenstand heftiger Kontroversen in den EU-Institutionen und allen Hauptstaedten der EU-Mitgliedstaaten.
Erst als sich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 11. Maerz trafen, wurde den Abgeordneten der Entwurf des Paktes uebermittelt. Dieses Verhalten ist politisch inakzeptabel und rechtswidrig. Die Beteiligungsrechte des Bundestages gehoeren beachtet – auch von der Bundeskanzlerin.
Die Entscheidungen, die zurzeit auf EU-Ebene getroffen werden, sind fuer die Zukunft Europas und Deutschlands von existenzieller Bedeutung. Aus der Krise kommen wir in Europa nur gemeinsam. Die Einrichtung eines dauerhaften Mechanismus ist deshalb fuer die Bewaeltigung kuenftiger Krisen absolut notwendig. Hierfuer ist jedoch parlamentarische Kontrolle sowohl durch die nationalen Parlamente als auch durch das Europaeische Parlament unerlaesslich. Da eine angemessene parlamentarische Unterrichtung fuer die Bundeskanzlerin offensichtlich keine Selbstverstaendlichkeit ist, muss das Gesetz ueber die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag weiterentwickelt werden. Es ist voellig unzureichend, die Abgeordneten nur muendlich ueber Vorhaben und Entscheidungen in der Eurogruppe zu unterrichten.
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