Die EU-Kommission hat heute den Bericht über die
Bewertung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vorgelegt.
Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
„Der Bericht stellt eine fundierte Grundlage sowohl für die
bevorstehenden Beratungen auf europäischer als auch auf nationaler
Ebene dar. Aus ihm geht deutlich hervor, dass eine
Mindestspeicherdauer für Verbindungsdaten für die Bekämpfung von
Terrorismus und Organisierter Kriminalität unverzichtbar ist. Darüber
hinaus verdeutlicht er auch, dass eine stärkere Vereinheitlichung der
Vorgaben zur Speicherung und zum Zugriff auf die gespeicherten Daten
der Umsetzung und Akzeptanz der Richtlinie bei allen Beteiligten
dienlich wäre. Er greift insofern auch berechtigterweise die Kritik
des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr
auf.
Auch wenn die EU-Kommission für Ende des Jahres eine überarbeitete
Fassung der EU-Richtlinie angekündigt hat, halte ich eine weitere
Verzögerung einer nationalen Regelung für nicht mehr vertretbar.
Insbesondere das von der FDP favorisierte Quick-Freeze-Verfahren kann
eine solche Verweigerungshaltung nicht mehr begründen. Der heute
vorgelegte Bericht der Kommission zeigt deutlich, dass die
Befürworter eines solchen Verfahrens auf europäischer Ebene längst
isoliert sind.“
Hintergrund:
Basierend auf dem heute vorgestellten Bericht wird die
EU-Kommission nun voraussichtlich bis zum Ende des Jahres einen
Vorschlag zur Änderung der Richtlinie ausarbeiten. Der hierfür
erforderliche Konsultationsprozess der Polizei-, Justiz- und
Datenschutzbehörden, Wirtschaftsbeteiligten und der Zivilgesellschaft
wird in den nächsten Monaten beginnen. Die Ergebnisse dieser
Konsultation werden in dann eine Folgenabschätzung einfließen, die
zusammen mit dem künftigen Vorschlag veröffentlicht werden wird.
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