Der Deutsche Bundestag hat heute eine öffentliche
Anhörung über den Gesetzentwurf zur Änderung
telekommunikationsrechtlicher Regelungen durchgeführt. Dazu erklärt
der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
„Die heutige Expertenanhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes
zwar gute Ansätze für einen beschleunigten Breitbandausbau und für
bessere Verbraucherrechte beinhaltet. Allerdings muss der Entwurf
besonders im Hinblick auf den Breitbandausbau noch an einigen Stellen
nachgebessert werden. Das konnten auch die Vertreter der Verbände,
der Unternehmen und aus der Wissenschaft deutlich machen. So muss
geregelt werden, dass auch die Infrastruktur von
telekommunikationsfremden Unternehmen, zum Beispiel aus dem Energie-
oder dem Verkehrssektor, für den Breitbandausbau mitgenutzt werden
darf. Das können Leerrohre für Kabel sein oder Masten von
Stromleitungen. Damit können Synergien genutzt und Kosten gespart
werden. Auch der Bund darf sich dem nicht verschließen. Außerdem wäre
es für mehr Rechts- und Planungssicherheit notwendig, den
Unternehmen Antragsrechte einzuräumen. So können sie schon vor dem
Beginn von Investitionen rechtssicher wissen, welche Auflagen auf sie
zukommen. Auch wäre es vorteilhaft, dass die Bundesnetzagentur
künftig den Telekommunikationsmarkt regional untersucht und
reguliert, um neue Monopole auf regionaler Ebene zu verhindern.
Schließlich wollen wir mit dem Gesetz einen wirksamen
Stadt-Land-Ausgleich bei der Breitbandversorgung erreichen. Dazu
liegen derzeit mehrere Modelle auf dem Tisch, die wir in den
anstehenden Beratungen ausführlich debattieren. Die Überarbeitung des
Telekommunikationsgesetzes bietet uns die einmalige Chance, die
Breitbandversorgung im ländlichen Raum endlich an die in den Städten
und Ballungszentren heranzuführen.“
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