Heute fand im Kieler Landtag die zweite Lesung zum
schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzentwurf statt. Dabei wurde
auch ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU und FDP
verabschiedet, der weitergehende Regelungen des Sozialkonzeptes
vorsieht. So sollen Anbieter von Glücksspielen umfangreichere
Hilfsmaßnahmen als bislang geplant für spielsuchtgefährdete Spieler
bereit stellen.
„Der Maßnahmenkatalog ist in seiner pauschalen Ausgestaltung nicht
sachgerecht, denn er gilt für alle Glücksspielarten ungeachtet deren
Gefahrenpotential“, kritisiert Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbandes (DLV). Der Verband empfiehlt eine gefahrenadäquate
Regelung.
Alle wissenschaftlichen und repräsentativen Studien belegen, dass
von Lotterien keine Spielsuchtgefahr ausgeht. Dies hatten die
Suchtverbände und Suchtberatungsstellen in den ausführlichen
Anhörungen zum schleswig-holsteinischen Gesetzentwurf bestätigt. Zu
dem gleichen Ergebnis kam zudem das Verwaltungsgericht Halle in den
Ausführungen zu seinen Grundsatzurteilen vom 11. November letzten
Jahres, die seit gestern rechtskräftig sind. Das Gericht hatte
sämtliche Restriktionen des Glücksspielstaatsvertrages für private
Lotterievermittler für unanwendbar erklärt, nachdem es sich selbst
davon überzeugt hatte, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine
nennenswerte Suchtgefahr bei Lotto gibt. Dies wäre aber, so das
Gericht, zur Rechtfertigung der drastischen Verbote für den privaten
Vertrieb erforderlich gewesen.
„Die jetzt von Schleswig-Holstein geplanten Verschärfungen sind
für Lotto und Lotterien nicht erforderlich“, so Faber. „Hier wird mit
Kanonen auf Spatzen geschossen.“
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