Vor 100 Jahren, am 19. Juli 2011, wurde die
Reichsversicherungsordnung als gesetzliche Grundlage des
Sozialstaates in Deutschland im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. In
ihr wurden erstmalig das Recht der Arbeiterkrankenversicherung, das
Unfallversicherungsrecht sowie das Invaliditäts- und
Altersversicherungsrecht in einem Regelwerk zusammengefasst. Dazu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
„Mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 und der
Reichsabgabenordnung von 1919 gehört die Reichsversicherungsordnung
von 1911 zu den bedeutendsten Leistungen der Gesetzgebung des
ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts. In ihr wurden die
Kernelemente der sozialen Sicherung festgeschrieben, die bis heute
gelten und die in die Sozialgesetzbücher von 1969 integriert sind.
Noch heute sind einzelne Vorschriften geltendes Recht, wie zum
Beispiel die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§§ 179,
195 Reichsversicherungsordnung).
Bemerkenswert ist, dass die Strukturen der
Reichsversicherungsordnung in der Zeit zweier Weltkriege, der
Weimarer Republik mit der großen Inflation, der Zeit des
Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg und nach der
Wiedervereinigung stets ihre Gültigkeit behalten und sich
entsprechend angepasst haben. Ohne die Reichsversicherungsordnung
wäre die Geschichte des deutschen Sozialstaates eine andere.
Die Sozialversicherung in Deutschland hat Geschichte und Zukunft.
Der sozialrechtlichen Absicherung der wesentlichen Lebensrisiken
messen die Bürgerinnen und Bürger unverändert einen hohen Stellenwert
bei. Wir treten dafür ein, dass die Grundlagen unseres weltweit
angesehenen Sozialsystems erhalten bleiben. Es müssen aber auch die
Weichen dafür gestellt werden, dass das Sozialsystem für die
Herausforderungen der demografischen Entwicklung gerüstet ist.“
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