In der Diskussion über die Förderung von
„unkonventionellem Erdgas“ ist die Forderung nach einer Verschärfung
des Bergrechts laut geworden. Dazu erklären die umweltpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der
zuständige Berichterstatter, Michael Paul:
„Wir treten für eine weitere konstruktive Beratung der Fragen in
Zusammenhang mit der unkonventionellen Förderung von Erdgas ein.
Dabei hat die Sicherheit der Bürger und der Schutz der Umwelt,
insbesondere der Schutz des Grundwassers, oberste Priorität.
Bereits nach geltendem Recht muss bei allen Erdgaserkundungen zu
jeder Zeit gewährleistet sein, dass bei den technischen Prozessen
keine Substanzen oder Verfahren zum Einsatz kommen, die negative
Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit befürchten lassen oder
die die Trinkwassergewinnung beeinträchtigen könnten. Dies gilt
sowohl für konventionelle als auch für unkonventionelle
Förderverfahren. Deutschland hat durch die verschiedenen
Genehmigungsverfahren auf Bundes- und Länderebene ein hohes
Schutzniveau sowohl für das Grundwasser als auch für den Boden. Dies
muss auch in Zukunft uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für alle
Erdgaserkundungs- und -fördervorhaben, die sich des
–Fracking—Verfahrens bedienen, halten wir für richtig. Zurzeit ist
eine UVP nur bei Erdgasfördervorhaben mit einem Volumen von über
500.000 Kubikmeter pro Tag vorgeschrieben. Bei einer UVP wird die
Öffentlichkeit umfassend beteiligt. Auch die betroffenen Gemeinden
und Kommunen werden zu jedem Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens
über auf ihrem Gebiet stattfindende Fracking-Bohrungen Bescheid
wissen. Die Union strebt an, unmittelbar nach der Sommerpause eine
politische Initiative zu ergreifen.“
Hintergrund:
Die Förderung von unkonventionellem Erdgas ist mit umfangreichen
technischen Maßnahmen verbunden. Bei Erdgas in dichten Gesteinen
(z.B. Schiefergas) ist die Durchlässigkeit der Speichergesteine sehr
gering. Daher müssen bei der Gewinnung zusätzlich bessere
Wegsamkeiten für den Austritt des Gases geschaffen werden. Dazu wird
eine Flüssigkeit unter hohem Druck in das Gestein gepresst. Sie
besteht aus einem Gemisch aus Wasser, Quarzsand und chemischen
Zusätzen. Nach dem sogenannten Fracking wird die Flüssigkeit
zurückgepumpt, wobei ein großer Teil des Quarzsandes in den Rissen
verbleibt, um diese offen zu halten. Das in der Lagerstätte
vorhandene Gas strömt dem Bohrloch zu und kann – oft über Jahrzehnte
– gefördert werden.
Im Zusammenhang mit den Diskussionen um das Fracking-Verfahren in
Nordrhein-Westfalen hatte Bundesumweltminister Norbert Röttgen
angekündigt, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um die Auswirkungen
der Fördermethode auf die Umwelt und insbesondere das Trinkwasser
einschätzen zu können.
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