Die Wahl des früheren saarländischen
Ministerpräsidenten und CDU-Politikers Peter Müller zum Richter am
Bundesverfassungsgericht ist, nach einem Bericht der „Leipziger
Volkszeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) gefährdet. Müller, der vor
Monaten in internen Gesprächen verschiedentlich seine Chancen
sondiert hatte, als Richter zum Bundesverfassungsgericht zu
wechseln, muss mit einer Zweidrittel-Mehrheit vom Bundesrat gewählt
werden. Diese Mehrheit ist derzeit nicht mehr zu sehen. Der
rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy
Montag, sagte gegenüber der Zeitung zu Müllers in Rede stehendem
Wechsel nach Karlsruhe: „Das Bundesverfassungsgericht ist kein
Jurassic Park für ausgediente Ministerpräsidenten.“ Peter Müller–s
Qualifikation sei „hinter einer Nebelwand von Parteipolitik
verborgen“, meinte Montag. „Das Bundesverfassungsgericht hat besseres
verdient, als einen allen im Wege stehenden abgewählten
Landespolitiker, der irgendwann auch mal kurz Landrichter war. Wir
brauchen eine Reform der Bundesverfassungsrichterwahlen.“ Die
Grünen-Fraktion, so kündigte Montag an, werde „dazu erneut einen
Gesetzentwurf einbringen“. Brigitte Zypries, frühere
Bundesjustizministerin, jetzt Justitiarin der SPD-Bundestagsfraktion
und für die SPD-Fraktion zuständig für die Richter-Gespräche, meinte
gegenüber der „Leipziger Volkszeitung“: „Ein Wechsel von Peter Müller
zum Richter im 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes wäre
keineswegs unproblematisch. Man braucht ein arbeitsfähiges Team und
Gremium. Es kann nicht nur darum gehen, ob einer will oder nicht.“ In
so einem Senat müsse „auch alles zusammen passen“, sagte Frau
Zypries. „Dazu gehören möglichst viele verschiedene Sichtweisen und
berufliche Erfahrungen.“ Müller habe immer Gespräche geführt aber nie
offiziell erklärt, er möchte gerne. Deshalb, sieht Zypries jetzt
zunächst „die Union am Zug“ sie müsse erklären, ob man Müller als
Kandidaten wolle. Müller hatte intern vor rund einem dreiviertel Jahr
Wechsel-Gespräche geführt. Seitdem haben sich aber die politischen
Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer verändert, in
Baden-Württemberg regiert statt Schwarz-Gelb nun Grün-Rot, in
Nordrhein-Westfalen amtiert statt Schwarz-Gelb nun Rot-Grün. Zugleich
machen die Verbände der Rechtsanwälte heftig Stimmung gegen einen
erneuten Politikerwechsel nach Karlsruhe und fordern, dass endlich
einmal ein Anwalt oder eine Anwältin berufen werden müsste. Verwiesen
wird zudem darauf, dass mit Müller bereits der dritte „Politiker“ in
den zweiten Senat einzöge – nach dem früheren thüringischen
CDU-Innenminister Peter M. Huber und dem früheren
CDU-Justizstaatssekretär Herbert Landau.
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