Erstens wird die Justiz im Freistaat offenbar erst
dann richtig munter, wenn es gegen Linke geht. Zweitens hat sie von
einem zentralen Gebot des Rechtsstaates augenscheinlich noch nie
etwas gehört – dem der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Und drittens
sollte es sich für Schwarz-Gelb in Dresden von selbst verbieten, im
Fall Hahn mit der NPD zu stimmen. Zu allem Überfluss müssen sich die
sächsischen Behörden aktuell auch noch auf das
Bundesversammlungsgesetz stützen, weil das Landesversammlungsgesetz
nichtig ist. Kein Zweifel: Verheerender geht es kaum. Es gibt allen
Anlass, sich um die Liberalität im Nachbarland ernsthafte Sorgen zu
machen.
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