Saarbrücker Zeitung: Danckert rechnet mit Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht – Karlsruhe entscheidet über Sonderausschuss

Saarbrücken. Vor der Hauptverhandlung des
Bundesverfassungsgerichts am heutigen Dienstag über die geplante
Einrichtung eines Sonderausschusses des Bundestages, der über die
Vergabe von Garantien aus dem Euro-Rettungsfonds entscheiden soll,
hat sich einer der beiden Kläger, der Brandenburger Abgeordnete Peter
Danckert (SPD), zuversichtlich gezeigt, den Prozess zu gewinnen.
Danckert sagte der „Saarbrücker Zeitung (Dienstag-Ausgabe), durch den
neunköpfigen geheim tagenden Sonderausschuss werde er in seinen
Rechten als gewählter Abgeordneter entscheidend beeinträchtigt. „Und
zwar in verfassungswidriger Weise.“

Ende Oktober hatte das Karlsruher Gericht auf Antrag Danckerts
eine einstweilige Anordnung erlassen und das Gremium zunächst
gestoppt. Danckert schlug als Alternative zu dem Sonderausschuss die
Behandlung der einzelnen Bürgschaften im Haushaltsausschuss vor.
Dieser könne durch eine Verfassungsänderung damit betraut werden. Der
SPD-Politiker verwies auf das Beispiel des Europaausschusses, der
durch eine Grundgesetzänderung beauftragt wurde, für das ganze
Parlament zu handeln. Es mache einen Unterschied ob neun oder 41
Abgeordnete über Bürgschaften berieten, sagte Danckert und wies
darauf hin, dass auf Koalitionsseite für das Neuner-Gremium keine
Abweichler des Euro-Rettungskurses nominiert wurden, während es davon
im Haushaltsausschuss einige gebe.

„In dem Sondergremium wird die Diskussion also nicht hinreichend
vielfältig geführt werden“, sagte Danckert. Sorgen, dass die
Beratungen im Haushaltsausschuss nicht geheim blieben, habe er nicht.
„Für eine solche Unterstellung gibt es keinen Grund.“ Außerdem sei an
den meisten Maßnahmen wenig geheimhaltungs- oder eilbedürftig.

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