Das Bundesverwaltungsgericht hat am gestrigen
Mittwoch die Videoüberwachung der Hamburger Reeperbahn für rechtmäßig
erklärt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Günter Krings:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts zur Videoüberwachung. Damit ist unsere
Position bestätigt: Videoüberwachung ist zulässig und angemessen, um
den öffentlichen Raum sicherer zu machen. Es ist richtig, dass die
Bilder zur Gefahrenabwehr und, soweit nötig, für das Strafverfahren
aufgenommen werden dürfen. Wir dürfen nicht vergessen, dass allein im
Jahr 2010 die Anzahl der Taschendiebstähle um 12,5 % gegenüber 2009
angestiegen ist.
An besonderen Brennpunkten müssen Kriminelle damit rechnen, dass
sie aufgezeichnet und identifiziert werden können. Das schreckt ab.
Somit hilft die Videoüberwachung dem Staat, seinem grundgesetzlichen
Schutzauftrag gegenüber den Bürgern nachzukommen.“
Hintergrund:
Das Urteil war ergangen, nachdem eine Hamburger Klägerin sich von
einer Kamera vor ihrer Haustür auf der Reeperbahn beobachtet fühlte.
Sie bekam in zwei Instanzen zunächst teilweise Recht. Das oberste
deutsche Verwaltungsgericht hat nun jedoch festgestellt, dass die
Videoüberwachung zwar das Grundrecht der Anwohnerin auf
informationelle Selbstbestimmung berühre, dies aber in einer Abwägung
mit dem Sicherheitsinteresse der Öffentlichkeit hinzunehmen sei.
Die Steigerung des Taschendiebstahls ergibt sich aus den Zahlen
der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik 2010 des Bundesministeriums
des Innern.
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