Eltern in Deutschland geben im Jahr rund 237
Milliarden Euro für ihre Kinder aus. Dem stehen nach einer Berechnung
des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, die der „Leipziger
Volkszeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) vorliegt, jährliche
bundesstaatliche Familienleistungen von 168 Milliarden Euro
gegenüber. Dazu zählen direkte Unterstützungen in Höhe von etwa 89
Milliarden Euro, zum Beispiel durch Kinderfreibeträge oder
Kindergeld. Rund 79 Milliarden Euro fließen in die meist kostenlose
familiäre Infrastruktur wie Jugendhilfe, Familienmitversicherung oder
Kindergärten. Allein die privaten Konsumausgaben für Kinder summieren
sich, nach Berechnungen von Familienexperten, auf knapp 90 Milliarden
Euro jährlich. Davon übernimmt der Bund knapp die Hälfte der
Belastungen durch seine staatlichen Hilfen. In erster Linie erfolgt
der Ausgleich durch Kindergeld und steuerliche Freibeträge. Indirekte
Kosten, wie Zeitaufwand für die Kinderbetreuung und Haushaltsführung,
werden auf insgesamt 147 Milliarden Euro jährlich von
Familienexperten veranschlagt. Hier greift der Staat den Familien mit
Ausgabenprogrammen in Höhe von 41 Milliarden Euro unter die Arme. Der
wissenschaftliche Dienst des Bundestages stützt sich bei seinen
Berechnungen auf die Zahlen des Bundesfinanz- und des
Bundesfamilienministeriums. Die Kostenbelastung von Familien im
Vergleich zu kinderlosen Paaren und Singles hatte in jüngster zu
neuen Forderungen nach einem zusätzlichen Beitrag zur Stabilisierung
der Renten- und Pflegeversicherung geführt. Zuletzt hatte dies eine
Gruppe junger Bundestags-Parlamentarier um den sächsischen
CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz geführt. Der Vorstoß war von
Bundeskanzlerin Angela Merkel abgelehnt worden. Der Unions-Politiker
Uwe Schummer, Bildungs- und Familienexperte seiner Fraktion und im
Vorstand der Arbeitnehmergruppe der Union, forderte als Ergebnis der
neuen Berechnungen und der Debatte um Sonderabgaben „eine Umwandlung
des Ehegatten-Splittings in ein an den Kindern orientiertes
steuerliches Familien-Splitting“. Das 1958 eingeführte
Ehegattensplitting kostet den Staat jährlich mehr als 20 Milliarden
Euro Einnahmen. Zudem schlug Schummer vor, das geplante
Betreuungsgeld mit dem ebenfalls im Koalitionsvertrag von Union und
FDP versprochenen Bildungskonto zu verknüpfen. „Wenn von Geburt an
150 Euro monatlich in ein lebensbegleitendes Bildungskonto gezahlt
würden, ließe sich auch der koalitionsinterne Streit um die
Fehlanreize beim Betreuungsgeld vermeiden“, meinte Schummer.
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