Den Letzten beißen die Hunde. Für Städte,
Gemeinden und Kreise ist das ein beinahe ehernes Gesetz. Sie sind nun
mal die Letzten in der Hierarchie des Staatsaufbaus und haben wenig
Kompetenzen, die Höhe ihrer Einnahmen selbst zu bestimmen. Schlimmer
noch: Bund und Länder beglücken das Wahlvolk mit immer neuen
Wohltaten, deren Kosten sie aber auf die Kommunen abwälzen. In NRW
hat sich allerdings in den letzten beiden Jahren einiges zum
Positiven gewendet. Mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen bietet das
Land seinen Kommunen eine realistische Chance, aus der Schuldenfalle
zu entfleuchen. Fast sechs Milliarden Euro nimmt NRW dafür in die
Hand; wohlwissend, dass dies nur eine Schuldenumverteilung ist. Aber
es passt nicht zusammen, wenn das Land einerseits einen Stärkungspakt
auflegt, aber andererseits über eine Zwangsbeteiligung die Kommunen
an den Einheitslasten schröpft. Das zumindest ist die Sicht des
Verfassungsgerichtshofs in Münster, durch die maximal zwei Milliarden
Euro eingespart werden könnten. Eine verspätete, aber schallende
Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die das Gesetz 2010
verabschieden ließ. Sie trägt die Verantwortung für das gescheiterte
Gesetz. Aber rot-grüne Triumphgesänge klingen dennoch schräg.
Schließlich hatten beide Parteien zwei Jahre Zeit für eine
Nachbesserung. Die Nöte an des Staates Basis, also in den Kommunen,
sind ohnehin weit größer, als man mit zwei zusätzlichen Milliarden
heilen könnte. Investitionen von fast 100 Milliarden Euro liegen auf
Eis. Allein im Bildungssektor besteht ein Investitionsbedarf von 27
Milliarden Euro für Kleinkinderbetreuung und Schulen, weitere 25
Milliarden Euro müssten in die kommunale Straßen- und
Verkehrsinfrastruktur investiert werden. Das wird teuer, wird also
liegen bleiben.
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