Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen
Bundestages hat am Mittwoch zur verstärkten Förderung barrierefreier
Filmangebote eine interfraktionelle Protokollerklärung verabschiedet.
Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher Wolfgang
Börnsen (Bönstrup) und die Behindertenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
„In unserem Land leben etwa 9,6 Millionen Menschen mit
Behinderungen. Über 1,5 Millionen von ihnen sind entweder blind oder
sehbehindert, schwerhörig oder taub. Die Kulturangebote für diese
Mitbürgerinnen und Mitbürger gerade im Film- und Fernsehbereich sind
bisher unzureichend.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher ausdrücklich, dass
jetzt durch Einsatz aller Fraktionen ein Durchbruch erzielt werden
konnte: Die Filmförderungsanstalt (FFA) wird voraussichtlich bereits
im Herbst die Erstellung einer barrierefreien Fassung zur
Förderbedingung machen. Auch die Absicht, in die Richtlinien des
Deutschen Filmförderfonds (DFFF) die Barrierefreiheit verpflichtend
aufzunehmen, macht das ernsthafte Bemühen deutlich, Filme für
Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Filmproduktionen mit
Audiodeskriptionen und Untertitelungen müssen selbstverständlich
werden.
Eine gesetzliche Regelung dieser Förderbedingung im Rahmen der
anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes halten wir ebenso
für geboten wie entsprechende Maßnahmen bei den
öffentlich-rechtlichen wie privaten Fernsehanstalten. Das rasche und
aufgeschlossene Handeln der Filmproduzenten, des Verleihs und der
Video/DVD-Wirtschaft verdeutlicht die anzuerkennende Bereitschaft der
Verantwortlichen, wirkliche Teilhabe an Kultur- und Medienangeboten
für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.“
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