Fischbach/Flachsbarth: Zahl der Ethikkommissionen für die PID muss begrenzt werden

Die geplante Rechtsverordnung für Gentests an
Embryonen sieht Spezialzentren vor, die unter strengen
Voraussetzungen die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID)
durchführen. Dazu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Ingrid Fischbach und die Beauftragte der CDU/CSU-Fraktion für Kirchen
und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

„Die Rechtsverordnung über die rechtmäßige Durchführung einer
Präimplantationsdiagnostik muss die engen Grenzen, in denen eine
Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden darf, sicher stellen.
Dazu ist es wichtig, dass eine unabhängige interdisziplinäre
Ethikkommission für die Einzelfallprüfung bundesweit eingesetzt wird.
Damit wird eine einheitliche Entscheidungspraxis gesichert.

Experten schätzen die Fälle, in denen eine Indikation zur
Präimplantationsdiagnostik vorliegt, auf jährlich unter 200 ein.
Daher sind eine Ethikkommission sowie wenige Zentren, an denen in
Deutschland die Präimplantationsdiagnostik durchführt werden darf,
ausreichend. Alles andere würde beträchtliche Zweifel aufkommen
lassen, ob die Grenzziehung für zulässige Ausnahmefälle wirklich
möglichst eng ist.

Eine Rechtsverordnung muss deshalb die ursprüngliche Sorge wirksam
entkräften, nach der über eine Ausnahmeregelung eine Tür geöffnet
wird, mit der die Präimplantationsdiagnostik zum Regelfall bei
künstlichen Befruchtungen werden könnte. Ein solcher Missbrauch muss
durch die Rechtsverordnung eindeutig ausgeschlossen werden.“

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hat im vergangenen Juli ein Gesetz
beschlossen, nach dem die Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich
verboten bleibt, aber in engen Grenzen ausnahmsweise zugelassen
werden soll. Näheres zur Durchführung wird durch eine
Rechtsverordnung geregelt.

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