Der Dortmunder Staatsanwalt Andreas Brendel hat
dem ARD-Politikmagazin „Panorama“ bestätigt, dass seine Behörde
bereits am 29. März 2012 ein Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts
gegen den aus Holland stammenden, in Breckerfeld (bei Hagen) lebenden
Siert B. eingeleitet hat. Er soll am 21. September 1944 gemeinsam mit
einem mittlerweile verstorbenen SS-Mann den bereits vom
„Sicherheitsdienst“ der deutschen SS gefangen genommenen
holländischen Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema erschossen
haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits früher gegen B. ermittelt,
doch die Staatsanwaltschaft Dortmund hat dann den Fall am 4. November
1978 eingestellt. Dies begründete sie im wesentlichen mit einem
weiteren Verfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg, welches bereits
am 29. Oktober 1963 eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft
Oldenburg hatte damals die heimtückische Tötung des Aldert Klaas
Dijkema abgelehnt und dabei die bewusste Ausnutzung der Arg- und
Wehrlosigkeit des Opfers verneint. Später – im Jahr 1980 – wurde B.
vom Landgericht Hagen in einem anderen Fall verurteilt: wegen
Beihilfe zum Mord in zwei Fällen zu sieben Jahren Haft. Doch die
Tötung von Dijkema blieb bis heute ungesühnt.
Für die neuen Ermittlungen wesentlich ist eine neue
Rechtsprechung. So wurde 2010 in einer Aachener Gerichtsentscheidung
erstmals die Erschießung von Widerstandskämpfern als Mord bewertet –
bislang wurden solche Tötungen als „kriegsbedingte Repressalien“ von
der Morddefinition ausgenommen. Staatsanwalt Andreas Brendel erklärt
in „Panorama“: „Anknüpfend an die ständige Präzisierung des
schwierigen Mordmerkmals –Heimtücke– durch die Rechtsprechung und des
durch den Bundesgerichtshof bestätigten Urteils in Aachen bin ich zu
der Auffassung gelangt, dass (…) durchaus die Ausnutzung der Arg-
und Wehrlosigkeit gegeben sein kann.“
Die Staatsanwaltschaft Dortmund wurde auf den Fall B. wieder
aufmerksam durch Berichterstattung im holländischen Fernsehen und
nachfolgende Recherchen von „Panorama“.
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