Die Diskussion um einen Mindestlohn ist durch einen
Vorschlag aus Thüringen erneut aufgekommen. Dazu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
„Das Thema `Lohnuntergrenze´ ist weder Sommerloch-tauglich noch
ergänzungsbedürftig. Im Gegenteil: Die Union hat erst Ende April
einen sehr guten Vorschlag für die Umsetzung einer verbindlichen
Lohnuntergrenze eingebracht.
Dieser Vorschlag zeichnet sich dadurch aus, dass er beide
Kernziele der Mindestlohn-Debatte verwirklicht: Zum einen schützt die
Lohnuntergrenze nach dem Unions-Modell wirksam vor sozialen
Verwerfungen und einem unwürdigen Lohndumping. Zum anderen
garantiert dieses Modell auch in der Frage eines Mindestlohns das
bewährte Prinzip der Tarifautonomie. Damit setzt die Union besondere
Maßstäbe zur verantwortlichen Sozialpartnerschaft in der Wirtschaft
und gleichzeitig zur Stärkung der sozialen Marktwirtschaft.
Die Union hat dieses Modell im breiten Konsens einer Volkspartei
gefunden. Dieses Modell bedarf derzeit keinerlei Neuauflagen oder
Revisionen. Dieses Modell bedarf ausschließlich einer zügigen
gesetzlichen Umsetzung.
Die Union setzt für die Umsetzung ihres Modells auch beim
Koalitionspartner auf die klugen Kräfte, die mit beiden Beinen auf
dem Boden der tarif- und wirtschaftpolitischen Realität stehen.“
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