Report Mainz: Nürburgring-Pleite – Experten halten Vorgehen der EU-Kommission für konsequent und absehbar

Namhafte Experten halten das Vorgehen der
EU-Kommission im Fall Nürburgring für konsequent und absehbar. Die
EU-Wettbewerbsbehörde hatte der rheinland-pfälzischen Landesregierung
eine schnelle Genehmigung über eine Rettungsbeihilfe von 13 Millionen
Euro versagt und damit faktisch die Insolvenz der größtenteils
landeseigenen Nürburgring GmbH besiegelt. Andreas Bartosch, einer der
besten Kenner auf dem Gebiet des EU-Beihilferechts und Verfasser
eines Fach-Kommentars (Beck-Verlag), sagte gegenüber dem
ARD-Politikmagazin „Report Mainz“: „Nach dem EU-Recht ist es so, dass
Rettungsbeihilfen nur einmal innerhalb von zehn Jahren gewährt werden
können. Wenn nun eine weitere Rettungsmaßnahme, wenige Monate nachdem
die Kommission ihre vertiefte Prüfung begonnen hat, gewährt wird,
dann ist das eklatant mit dem Grundsatz nicht vereinbar. Das war
zumindest seit März diesen Jahres erkennbar.“

Hintergrund ist, dass die EU-Wettbewerbskommission bereits im März
ein so genanntes Hauptprüfverfahren zum Fall Nürburgring eingeleitet
hat und in der Vergangenheit geflossene Millionenzahlungen für den
Nürburgring in Höhe von rund 485 Millionen Euro überprüft. Nach einer
ersten Bewertung hat sie bei vielen der Zahlungen ernsthafte Zweifel,
ob diese mit EU-Recht vereinbar sind, weil sie darin
Rettungsbeihilfen vermutet. Nach Angaben der EU-Kommission hat die
rheinland-pfälzische Landesregierung diese Zahlungen auch nie in
Brüssel notifiziert, also angemeldet. Auf schriftliche Anfrage von
„Report Mainz“ teilte die rheinland-pfälzischen Staatskanzlei dazu
mit: „Die Maßnahmen (…) wurden ohne vorherige Notifizierung bei der
Kommission durchgeführt, weil das Land der Auffassung war und ist,
dass es sich um beihilfefreie Maßnahmen handelt.“

Die Staatskanzlei bestätigte gegenüber „Report Mainz“, dass sie
nach der Ablehnung aus Brüssel nach einer Möglichkeit gesucht habe,
die Nürburgring GmbH dennoch zu unterstützen. Dies sei aber verworfen
worden, weil nicht sicher gewesen sei, dass die EU-Kommission diese
Maßnahme als beihilfefrei qualifizieren würde. Dass die
Landesregierung zwischenzeitlich nach anderen Möglichkeiten der
Soforthilfe gesucht hatte, belegt auch ein interner Vermerk aus
Kreisen der Bundesregierung, der „Report Mainz“ exklusiv vorliegt.
Darin heißt es: „Das Land will (…) prüfen, ob die Maßnahmen
trotzdem (unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot!) gewährt
werden sollen und ob damit eine Involvenzabwendung möglich wäre
(Unverbindliche Einschätzung: Insolvenzabwendung ist nicht sicher, da
Maßnahmen unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot nichtig sind).“

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