Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes,
nach dem das Bundeswahlrecht gegen die Chancengleichheit der Parteien
verstößt und damit verfassungswidrig ist, erklärt Gregor Gysi,
Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:
„Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, auch das
neue Wahlrecht für grundgesetzwidrig zu erklären, war so eindeutig zu
rechnen, dass man Union und FDP hinsichtlich des Verfassungsbruchs
Vorsatz unterstellen darf.
Die einfachste Lösung wäre eine bundesweite Verrechnung der
Zweitstimmen und Ausgleichsmandate für Überhangmandate, und zwar in
vollem Umfang. Das Ergebnis der Zweitstimmen bestimmte dann in vollem
Umfang die Zusammensetzung des Bundestages.
Einen solchen grundgesetzkonformen Gesetzentwurf hat die Fraktion
DIE LINKE bereits eingebracht. Er kann zügig verabschiedet werden.“
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