Rheinische Post: Dortmund fordert von Ex-Stadtspitze bis zu 570.000 Euro Schadenersatz

Die Stadt Dortmund fordert vom ehemaligen
Oberbürgermeister Gerd Langemeyer und Ex-Kämmerin Christiane Uthemann
(beide SPD) bis zu 570.000 Euro Schadenersatz. Die Forderung solle
spätestens am 24. August in Form eines Leistungsbescheides oder einer
Leistungsklage erhoben werden, sagte Stadtsprecher Udo Bullerdiek der
„Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). Hintergrund des bundesweit
einmaligen Vorganges ist die so genannte „Dortmunder Wahllüge“, die
eine Wiederholung der Kommunalwahl in Dortmund am 26. August
notwendig macht. „Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 570.000
Euro. Dieser Schaden muss nach dem Grad des Verschuldens aufgeteilt
werden. Ob Dr. Langemeyer und Dr. Uthemann der Schaden in voller Höhe
angelastet werden kann, wird derzeit noch juristisch geprüft“, so
Bullerdiek. Mit ihrer Forderung will die Stadt sich für die Kosten
des erneuten Urnengangs entschädigen lassen. Dortmund gehe vom Erfolg
der Regressforderung aus: „Ein externes Gutachten und auch das
städtische Rechtsamt beurteilen die Erfolgsaussichten von
Regressforderungen grundsätzlich positiv“, sagte der Stadtsprecher
der Zeitung.

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