Die NPD spricht von übler Nachrede ihrer
politischen Gegner, die einem „faktischem Parteiverbot“ gleichkämen,
weil sich niemand mehr trauen würde, die NPD zu unterstützen. Dass
sie mit diesem fadenscheinigen Vorwand Erfolg haben könnte, ist
allerdings höchst zweifelhaft. Denn das Verfahren, das die NPD
beschreitet, ist im Gesetz gar nicht vorgesehen. Demnach gibt es nur
einen Weg, um die Verfassungstreue einer Partei zu überprüfen. Und
das ist ein Verbotsverfahren, welches jedoch lediglich von Bundestag,
Bundesrat oder einer Regierung auf den Weg gebracht werden kann. Vor
diesem Hintergrund ist der Antrag nur als plumpes PR-Spielchen zu
sehen, um Aufmerksamkeit zu erregen und die Gegner gegebenenfalls zu
unüberlegten Reaktionen zu provozieren. Diese wären mit Blick auf die
anstehende Innenministerkonferenz gut beraten, sich darauf nicht
einzulassen und stattdessen einen solide ausgearbeiteten
Verbotsantrag zu formulieren. +++
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