Der Vermittlungsausschuss hat am gestrigen
Mittwochabend das Gesetz zum Abbau der kalten Progression erneut
vertagt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Meister:
„Die Steuerzahler profitieren über Lohnerhöhungen und steigende
Renten von einem steten Wirtschaftswachstum. Die Arbeitslosenzahlen
sind die niedrigsten seit der Wiedervereinigung und selbst die Zahl
der Langzeitarbeitslosen ist gesunken.
Dieser Verdienst darf den Arbeitnehmern nicht wegbesteuert werden.
Damit den Steuerzahlern ihr Verdienst in vollem Umfang zu Gute kommt,
hat die christlich-liberale Koalition ein Gesetz zum Abbau der kalten
Progression beschlossen. Das Gesetz würde einen verheirateten
Arbeitnehmer mit zwei Kindern und 35.000 Euro Bruttoarbeitslohn in
2013 um 72 Euro und ab dem Jahr 2014 jährlich um 198 Euro entlasten.
Die SPD will den Steuerzahlern diese Entlastung vorenthalten. Das
Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde gestern erneut vertagt.
Auf die SPD ist kein Verlass. Kanzlerkandidat Steinbrück hat
angekündigt, wenigstens den Grundfreibetrag auf das verfassungsmäßig
gebotene Niveau anheben zu wollen. Dies würde bei einem verheirateten
Arbeitnehmer mit zwei Kindern und 35.000 Euro Bruttoarbeitslohn im
Jahr 2013 nur noch zu einer Entlastung von 46 Euro und ab dem Jahr
2014 nur noch zu einer Entlastung von 134 Euro führen. Doch selbst
dieses Zugeständnis wurde nicht gemacht.“
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